Hier aber auch nicht: Genau wie bei Prämien-Gutscheinen (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Samstag, 04.01.2014, 16:40 (vor 4484 Tagen) @ db-lounge

denn nach der obigen "Regelung" müssten die BahnCard 100 ebenso in die "Regelung" fallen und auch schön bei jeder Fahrt -genauso wie die GOLD BahnCard 25- abgestempelt werden,
wird sie aber nicht - auch sie ist keine Fahrkarte/Fahrschein, s.o.


DB Lounge Zugangsberechtigung:

Zugangsberechtigt sind Sie:

  • mit Fernverkehrs-Fahrschein 1. Klasse
  • als bahn.bonus comfort-Kunde
  • mit BahnCard 100 First
  • mit BahnCard 100 2. Klasse
  • als Railteam-Kunde
  • als Kunde eines DB-Kooperations -
    partnerns

aus
DB Lounge Nutzungsbestimmungen

Die GOLD BahnCard 25 ist kein Fahrschein [*] und auch ansonsten ist sie nicht in der Liste aufgeführt,
allein nur mit der einfachen GOLD BahnCard 25 1.Klasse besitzt man folglich keine Legitimation, um Gast in den DB Lounges zu sein.

[*] ergibt sich allein schon aus der Natur der Sache heraus


Mit der Logik dürfte man auch nicht mit den 1.Klasse-Prämien-Freifahrt-Gutscheinen in die Lounges kommen (was ja auch manchmal behauptet wird).
Die 1.Klasse-Prämien-Freifahrt-Gutscheine sind auch keine Fahrkarten. Es steht sogar explizit dabei, dass ein Umtausch des Gutscheines in eine Fahrkarte nicht erfolgt.
Stattdessen steht dort einfach, dass die Prämie/der Gutschein zum Fahren in bestimmten DB-Zügen berechtigt. Also ziemlich analog zur Gold-BC.

Anscheinend ist es für Manche doch recht schwer verständlich, auch wenn man es mehrmals durchkaut und erläutert, wie mit der Gold-Karte verfahren wird.

Wenn diese Manche nicht genau in die BB & Nutzungsbestimmungen reinschauen,
es nicht bis ins letzte Deteil ausführlich kommuniziert wird von der Bahn,
dann wundert es nicht allzusehr, dass es für Manche schwer verständlich sei.
Ist aber auch nicht weiter schlimm & tragisch, denke ich - genau dafür sind wir als Forum doch auch da.

Die 25er-Gold-Karte ist an diesem entsprechenden Geltungstag (nach einem Medaillengewinn) als (Frei)Fahrtberechtigung in der jeweiligen Klasse (1. oder 2.Klasse) anzusehen.

man kann kostenlos Bahn fahren.

Den Begriff Fahrkarte habe ich jetzt bewusst nicht gewählt.

aber genau darum ging es in den vorhergehenden Postings,
dass diese als Fahrkarte zu werten sei, konnte bislang jedoch nicht bestätigt werden.

Das heißt:

An normalen Tagen;
2.Klasse-Gold-Karte + Fahrkarte mit 25% Rabatt = kein Zugang zur Lounge (da kein comfort-Status)

Nach Medaillengewinn;
2.Klasse-Gold-Karte = Freifahrtberechtigung in der 2.Klasse / kein Lounge-Zugang

An normalen Tagen;
1.Klasse-Gold-Karte + Fahrkarte mit 25% Rabatt = Zugang zur Lounge (sofern die Fahrt für die 1.Klasse gekauft wurde)

Nein,
nicht die GOLD BahnCard 1. Klasse ist in dem Fall die Zugangs-Legitimation zur Lounge, sondern nur die Fahrkarte, die BahnCard muss nicht vorgezeigt werden

Nach Medaillengewinn;
1.Klasse-Gold-Karte = Fahrtberechtigung in der 1.Klasse + Lounge-Zugang
(hier liegt der Sachverhalt für die 1.Klasse zu Grunde)

wenns denn so ist, ists schön - aber genau das war die Frage
und es folgt nicht aus obigem.

Wie agw schon sagte, dürften Prämienfreifahrten auch nicht zum Lounge-Zugang berechtigen - tun sie aber.

hier ist zu differenzieren,
sie besitzen einen ganz anderen Charakter, also nicht so einfach vergleichbar.

Der Vergleich besteht eher mit der BahnCar 100, s.o.,
oder eben auch mit Deutschlandpass (kam man mit diesem in die Lounge?)


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