KunstUrhG (Reiseberichte)

JanZ, HB, Mittwoch, 11.12.2013, 09:23 (vor 4523 Tagen) @ vollzugsbekanntmachung

So gern ihr es hättet....nur weil ihr auf Bahnhöfe steht und dort jeden erdenklichen Winkel fotografiert und veröffentlicht: Deswegen sind die Personen dort noch lange KEIN Beiwerk.

Wenn du dir da so sicher bist, kannst du sicher Urteile oder juristische Kommentare dazu zitieren?

Lässt es euch nichtmal stutzig werden, wenn die Busfahrer allergisch reagieren? Vielleicht möchten sie einfach nicht fotografiert werden?

Nur leider meckern die Aschaffenburger Busfahrer auch, wenn ich einen Bus ganz ohne Fahrer fotografieren will. Persönlichkeitsrechte des Busses verletzt?


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