Erstattungsregelung muss in einem angemessenen Rahmen liegen (Aktueller Betrieb)

Henrik, Montag, 25.11.2013, 01:01 (vor 4517 Tagen) @ agw

Ich finde, für viele Menschen ist die zu erwartende Ankunftszeit in der Tat Teil des Beförderungsvertrages.

ja, klar.

Wenn ich 1 h zu einem Fußballspiel fahre und dann aber 2 h zu spät komme, dann bringt mir die Reise nichts mehr. Ähnlich bei Anschlussflügen, etc.

dann hast Du ja auch entsprechenden Anspruch.

Warum kann ich nicht für 5 Euro pro Fahrkarte mir Folgekosten für einen verpassten Flug versichern lassen?

..weil da 5 Euro reichlich wenig wäre.
dann hätte ich das bei jedem Flug hinzugebucht.
Möglich ist es ja - kostet aber n bisschen mehr.^^


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