Erstattungsregelung muss in einem angemessenen Rahmen liegen (Aktueller Betrieb)

agw, NRW, Sonntag, 24.11.2013, 13:30 (vor 4522 Tagen) @ Silver

Ich denke, genau das ist die Schwierigkeit: Bei der völlig unterschiedlichen Reisearten eine Entschädigungslogik zu finden, die sinnvoll ist.

Komme ich statt nach 6h Fahrt erst nach 7 oder 8h an, ist das vielleicht noch in dem Bereich, den ich zu erwarten hatte.

Komme ich auf einer 1h-Fahrt erst nach 2 oder 3h an, war dies vielleicht nicht zu erwarten.

Ich finde, für viele Menschen ist die zu erwartende Ankunftszeit in der Tat Teil des Beförderungsvertrages.
Wenn ich 1h zu einem Fussballspiel fahre und dann aber 2h zu spät komme, dann bringt mir die Reise nichts mehr. Ähnlich bei Anschlussflügen, etc.

Interessant wird es mit den Folgekosten. Ich denke, der richtige Weg ist eine von der Fahrkarte getrennte Versicherung.
Bei der Post kann ich mein Päckchen für 2-3 Euro gegen 500 Euro Verlustschaden versichern.
Warum kann ich beim Buchen der Fahrkarte nicht mit einem Klick einfach pro Fall eine Anschluss-Versicherung in verschiedenen Höhen abschliessen?
Bisher gibt es nur halbherzige Versicherung, die einem vielleicht ein teureres Taxi oder Hotel bezahlen (aber nur 10 Euro pro Jahr kosten).
Warum kann ich nicht für 5 Euro pro Fahrkarte mir Folgekosten für einen verpassten Flug versichern lassen?


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