Niedrige Anspruchshaltung bei 120 Euro Fahrpreis... (Aktueller Betrieb)

Claus_NN, Nürnberg, Samstag, 23.11.2013, 13:55 (vor 4519 Tagen) @ Sputnik

Irgendwann wird es lächerlich.


Ja du hast recht, es wird lächerlich.... das ganze jetzt mit nem Hotel zu vergleichen.

Bezahlst du für die normale Fahrkarte auch das Bordrestaurant, das WC und einen Sitzplatz? Nein tust du nicht. Das einzige was du dir noch kaufen kannst ist eine Sitzplatzreservierung, aber keine Ticket für ein Klo oder Restaurant

Selbstverständlich erwerbe ich durch den Kauf einer Normalpreis-Fahrkarte für 120 Euro von Frankfurt nach Berlin keinen Rechtsanspruch auf WC und ein in Betrieb stehendes Bordrestaurant, nicht mal ein Sitzplatzanspruch ist rein rechtlich durch den Fahrkartenkauf abgedeckt.

Allerdings wundert mich schon, wie hier von manchen mit Zähnen und Klauen die Performance der DB verteidigt wird. Ein erweitertes gastronomisches Angebot gehört in Deutschland zum Servicestandard in den ICEs. Und für eben diese ICEs verlangt die DB im Vergleich zu vielen anderen Ländern zum Teil saftige Aufschläge. Gegenüber dem IC sind das auf genannter Strecke 18 Euro (= 17,6%), gegenüber dem Nahverkehr sogar 46,30 Euro (= 62,8%). Da halte ich es nicht für vermessen, das Fehlen eines betriebsbereiten Bordrestaurants oder wenige intakte, saubere Toiletten bei der Bewertung der Fahrt deutlich in Abzug zu bringen.
Im August und September hatte ich das Vergnügen, zwei Mal in Redesign-Apmz unterwegs zu sein. In beiden Fallen waren die Reservierungsanzeigen ausgefallen und die Tür zwischen Einstiegsbereich und Fahrgastraum klemmte, also sie schloss sich nicht richtig, nur zur Hälfte. Auch die Durchgangstür zum nächsten Wagen klemmte, sodass man die Fahrtgeräusche deutlich vernehmen konnte. Hätte ich an den Tischen gleich neben der Durchgangstür arbeiten müssen, wäre mir das durch die laute Geräuschkulisse deutlich erschwert worden. Auch erwerbe ich durch die Fahrkarte + 1. Klasse-Aufpreis keinen Rechtsanspruch auf eine ruhige Arbeitsatmosphäre. Diese Leistung ist trotzdem dürftig.
Und wenn im zweiten Fall ich reserviert habe, die Reservierungsanzeigen ausgefallen sind, der normalerweise eingereihte Avmz fehlt, sodass sich die 1.Klasse-Reisenden auf einen statt zwei Wagen verteilen müssen, der Apmz deshalb ziemlich voll ist und ich dann noch mit Reisenden, die meinen reservierten Sitzplatz nichtsahnend belegt haben, Diskussionen führen muss, beginnt für mich die Fahrt schon schlecht. Darf ich auch in Abzug bringen, zumal es wohl keinen logistischen Mega-Aufwand darstellen sollte, die Reservierungs-Diskette nachzureichen/nachträglich einzuspielen.

Ich finde es zum Teil sehr befremdlich, dass um jeden Preis die in meinen Augen stetig abrutschende Leistung der DB bei steigenden Preisen verteidigt wird. Dabei beziehe ich mich auch auf den Thread zum Fall des Schwerbehinderten im ICE Frankfurt-Kassel, der aus dem Bordrestaurant in indiskutabler Weise verwiesen wurde. In diesen Fällen erscheint mir eine Abmahnung für den Gastronomie-Mitarbeiter und den Zugchef für angemessen - und nicht die Schelte des Reisenden und FDP-Mitglieds. ;-)


Schönes Wochenende,
Claus_NN


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