Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil... (Allgemeines Forum)

Bahnkunde, Freitag, 06.02.2009, 07:41 (vor 6163 Tagen) @ Fabian318

Demnach könntest du also auch am Supermarkt die Kassiererin so betrügen, dass du nur die Hälfte zahlst...? "Hättest ja sonst nicht eingekauft".

Oder im Zug könntest du problemlos ohne Ticket fahren: Wärst ja sonst auch nicht gefahren...

Deine Vergleiche sind ja schon Beinamputiert! Gegenstand der Diskussion ist, ob der Verkauf einer vorläufigen Bahncard nun den Tatbestand eines Betrufs darstellt oder nicht.

Dieser Nachweis ist noch geführt. Die widerrechtliche Nutzung eines bei gekauften, nicht auf eigenem Namen ausgstellten Fahrschein/Bahncards könnte als Betrug angesehen werden. Aber der Verkauf eines solchen?


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