Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil... (Allgemeines Forum)

Burkhard, Mittwoch, 04.02.2009, 19:42 (vor 6163 Tagen) @ liebe70

Das ist nur teilweise richtig. Im hier vorliegenden Fall wurde die vorläufige Bahncard mittels VisaCard bezahlt. Bei allen Kartenzahlungsvorgängen und auch bei Barzahlung im Reisezentrum gibt es einen Zahlungsbeleg. Dieser gehört natürlich dem Käufer - alles andere nicht.

Das sehe ich aber ganz anders! Ganz egal ob mit Kreditkarte oder Bargeld: Die vorläufige BC ist ebenso wie eine normale Fahrkarte mein Zahlungsbeleg, nur auf diesem ist zum Beispiel die Mwst ausgewiesen und nur diesen Beleg kann ich steuerlich geltend machen.

Davon unabhängig unterstütze ich das konkrete Vorgehen hier natürlich nicht!


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