Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil... (Allgemeines Forum)

liebe70, Mittwoch, 04.02.2009, 23:11 (vor 6164 Tagen) @ Bahnkunde

Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug).

In wie weit schädigt denn der Verkäufer des Gutscheins das Vermögen der Bahn?
Worin besteht der Betrug?

Wo schrieb ich denn was von "Gutschein" usw.?

Peter Schäfer schrieb,

Rechtlich angreifbar könnte sich der Verkäufer vielleicht mit der mehr oder weniger direkten Erklärung zum Betrug machen - doch geht das Ermitteln des Täters in einem solchen strafrechtlichrelevanten Tatbestand nur die Staatsanwaltschaft, in keinem Fall aber die Bahn etwas an.

Daraufhin antwortete ich genau auf diesen o.g. Passus von Peter Schäfer bezogen:
"Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug). Die Ermittlungsbehörden bestätigen den Anfangsverdacht und ermitteln den Täter. Die Bahn reicht nach dem Ermittlungserfolg konkret gegen den Täter Klage ein. Alternativ kann die Bahn auch einen Privatermittler einschalten, der den Täter feststellt und reicht dann direkt Klage gegen ihn ein. Das geht auch."

Und wo bitte ist nun der Passus mit dem Gutschein? Auch in meinen anderen Postings in diesem Thread schrieb ich nirgends etwas von Gutscheinen.

Gruß, Ralf


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