Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil... (Allgemeines Forum)

Peter_Schäfer, Mittwoch, 04.02.2009, 13:36 (vor 6165 Tagen) @ Burkhard

Ja, so wie die Bahn mit dem Datenschutz umgeht wohl schon - auf einem rechtlichen einwandfreien Weg - wie?
Auch der Verkauf der vorläufigen BC ist rechtlich erstmal möglich, denn die vorläufige BC bleibt im Gegensatz zur späteren "echten" BC nicht Eigentum der DB, sondern ist Eigentum des Käufers. Eigentum der DB kann die vorläufige BC schon deshalb nicht bleiben, weil sie Zahlungsbeleg ist und dieser gehört dem Käufer....
Rechtlich angreifbar könnte sich der Verkäufer vielleicht mit der mehr oder weniger direkten Erklärung zum Betrug machen - doch geht das Ermitteln des Täters in einem solchen strafrechtlichrelevanten Tatbestand nur die Staatsanwaltschaft, in keinem Fall aber die Bahn etwas an.
Grüße, Peter


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