Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil... (Allgemeines Forum)

Bahnkunde, Donnerstag, 05.02.2009, 08:54 (vor 6162 Tagen) @ liebe70

Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug).

In wie weit schädigt denn der Verkäufer des Gutscheins das Vermögen der Bahn?
Worin besteht der Betrug?


Wo schrieb ich denn was von "Gutschein" usw.?

streiche "Gutschein", setze "vorläufige Bahncard".
Du meinst, die Bahn könnte Strafanzeige stellen wegen Betrugs. Ich sehe nur keinen Betrug, da kein Vermögensschaden.


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