Jetzt beendet (Allgemeines Forum)

Andi L., Donnerstag, 05.02.2009, 09:07 (vor 6289 Tagen) @ liebe70

Ich hab Bezug genommen auf den folgenden Ebay-Grundsatz.
Grundsatz zu Fahrscheinen

Welche Angebote sind nicht erlaubt?

Bestimmte personengebundene Tickets können jedoch nicht rechtswirksam übertragen werden, so dass der Käufer keine Ansprüche aus dem erworbenen Ticket ableiten kann. Erhält eBay von derartigen Angeboten Kenntnis, werden diese Angebote zum Schutz des Verkäufers und des Käufers beendet.

Nicht übertragbar sind z.B.:
Tickets, auf denen der Berechtigte namentlich genannt wird, und bei denen ihm vertraglich wirksam eine Weitergabe untersagt wurde.

Denke, diesen Grundsatz kann man analog für eine vorläufige Bahncard anwenden. Immerhin stand in der Artikelbeschreibung ja, man könne damit den halben Fahrpreis sparen.

Natürlich könnte die Bahn den Missbrauch vermeiden, wenn der Ausweis kontrolliert werden würde. Bei meinen Touren mit dem Deutschland-Pass im Sommer wurde genau zweimal der Ausweis kontrolliert, bei ca 80 Fahrkartenkontrollen.


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