Nur für Sammler! (Allgemeines Forum)

Manitou, Dienstag, 03.02.2009, 23:21 (vor 6165 Tagen) @ Burkhard

Wenn der Verkauf eines ungültigen Fahrausweises an Sammler erfolgt, die diese nur aufbewahren (und ggf. ausstellen) wollen, ist dies genau so legal, wie Verkauf oder Tausch gestempelter (also gebrauchter) Briefmarken.
Ein Vermerk "Nur für Sammlerzwecke, nicht mehr als Fahrausweis gültig" im Auktionsangebot dürfte den Verkäufer vor dem Vorwurf der "Beihilfe zur Leistungserschleichung" absichern.


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