Fahrgastrechte ergeben sich aus Beförderungbedingungen! (Fahrkarten und Angebote)

Reisender, München, Freitag, 06.04.2012, 16:30 (vor 5110 Tagen) @ Ludo

Das ist dann etwas anderes. Dann bewegst du dich im Bereich der Fahrgastrechte:

"Sofern eine um min. 20 Minuten verspätete Ankunft am auf der Fahrkarte aufgedruckten Zielbahnhof zu erwarten ist, kann die Reise unverzüglich mit einem anderen Zug fortgesetzt werden, auch auf einer anderen Route und/oder einer anderen Produktkategorie (Nahverkehr/IC/ICE/Nachtzug), allerdings nicht mit reservierungspflichtigen Zügen oder Sonderzügen."

In Ziffer 9.1.1 der Beförderungsbedingungen heißt es:
„Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines
reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.“

Diese Regelung und damit dieses Fahrgastrecht gilt aber natürlich nur soweit die Beförderungsbedingungen überhaupt anwendbar sind, also insbesondere wenn die Ausnahme gemäß Ziffer 1.4 nicht greift. In Ziffer 9.1.1 ist übrigens nur die Rede davon, dass im Verspätungsfall ein „Zug einer höherwertigen Produktklasse“ benutzt werden darf, nicht einer „niedrigeren Produktklasse”. Dies ist nämlich wegen Ziffer 2.4.4 immer zulässig, nicht nur bei voraussichtlichen Verspätungen von mindestens 20 Minuten.

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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