BC100 im Verkehrsverbund (Fahrkarten und Angebote)

fabs, Braunschweig, Freitag, 06.04.2012, 12:09 (vor 5110 Tagen) @ dvor

Ich komme zu dem Ergebnis, dass die BC100 gem. DB nicht im NV für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes gilt. :-)


Das ist überhaupt kein Problem. Schließlich weiß bei einer BC100 niemand wann und wo die Fahrt begonnen hat oder wann und wo sie enden soll. Wenn man möchte, dann macht man mit einer BC100 genau eine Fahrt. Die dauert ein Jahr und enthält tagelange Aufenthalte...

Das es nicht kontrolliert werden kann, ist kein Argument. Wenn es verboten ist, darf ich es nicht machen. Punkt!
Und wenn ich nur eine Fahrt mache, die ein Jahr dauert, ist dann die City-Ticket Funktion nur im Anschluss der aller letzten Fahrt im Gültigkeitszeitraum erlaubt? Außerdem: Es gibt doch in den Beförderungsbedingungen bestimmt irgendwo einen Passus, der die zeitliche Länge einer Fahrt begrenzt.

Alles nicht so einfach!

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...


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