Fahrt ungleich Fahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)

Sören Heise, Region Hannover, Freitag, 06.04.2012, 09:40 (vor 5110 Tagen) @ Reisender
bearbeitet von Sören Heise, Freitag, 06.04.2012, 09:40

Moin!

Ausnahmen
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn- Tarifbereichs stattfinden [...].“

Dagegen spricht aber, dass sich diese Ausnahme auf „Fahrten“ und nicht auf Fahrkarten bezieht. Diese Regelung schränkt mit anderen Worten nicht den Gültigkeitsbereich von Fahrkarten ein.

Wenn ich eine IC-Fahrkarte Bremen - Oldenburg habe, ist davon auszugehen, daß ich eine Fahrt Bremen - Oldenburg vorhabe. Demzufolge wäre die entsprechende Fahrkarte unter Berücksichtigung der oben genannten Ausnahme nicht im Regionalverkehr, sondern nur im Fernverkehr gültig.

Wenn ich eine IC-Fahrkarte Bremen - Oldenburg habe, ist davon auszugehen, daß ich von Bremen nach Oldenburg fahre? Die Spaltung zwischen Fahrt und Fahrkarte kann ich hier nicht nachvollziehen. Ist das Stück Papier maßgeblich oder der zurückzulegende Weg? Da man für eine Fahrt (fast immer) zwingend eine Fahrkarte benötigt, lese ich den zitierten Satz so: Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten mit Fahrkarten des Fernverkehrs in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn- Tarifbereichs stattfinden [...]. Fettes durch mich ergänzt.

Ich komme nach meinen Recherchen also zu dem Ergebnis, dass mit einem ICE- bzw IC/EC-Ticket, das für eine Strecke ausgestellt ist, deren Start- und Zielbahnhof sich innerhalb ein und desselben Verkehrsverbundes befinden, auch Nahverkehrszüge benutzt werden dürfen. Sieht das jemand anders?

Die Angaben sind offenbar nicht eindeutig. Einerseits die Nach-Unten-Freiheit, andererseits die Ausschließlichkeit von Verkehrsverbundstarifen. Allerdings sollte die Ausnahme höher bewertet werden als der Normalfall. Warum sollte man eine Ausnahme nennen, außer wenn sie sonst geltende Regeln außer Kraft setzt?

Soweit die Theorie. Was die Praxis betrifft: Wie ich kürzlich schon schrieb, sehe ich in niedrigerklassigen DB-Zügen (sprich: S-Bahn mit ICE-Fahrschein) weniger Probleme als in Zügen weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen (da kann man ja schriftlich nachfragen und einen eventuellen positiven Bescheid mitnehmen).


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Viele Grüße, Sören

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