Gültigkeit FV-Tickets im Verkehrsverbund (Fahrkarten und Angebote)
Vor ein paar Tagen hatte ich hier bereits die Frage aufgeworfen, ob mit einem ICE- bzw IC/EC-Ticket, das für eine Strecke ausgestellt ist, deren Start- und Zielbahnhof sich innerhalb ein und desselben Verkehrsverbundes befinden, auch Nahverkehrszüge benutzt werden dürfen. Das Problem ist dabei bekanntlich, dass im Verkehrsverbund für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes mit Zügen des Nahverkehrs normalerweise der Gemeinschaftstarif Anwendung findet.
Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten, auch wenn meine Frage damit nicht vollständig beantwortet werden konnte. Mittlerweile konnte ich mich etwas in die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG einlesen. Unter Ziffer 1.2 wurden dort zunächst die Produktklassen definiert:
„Die Verkehrsunternehmen bieten die Beförderung in folgenden Produktklassen an:
(i) für den Fernverkehr
-Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter),
TGV, railjet (RJ);
-Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D-Zug (D);
(ii) für den Nahverkehr
-Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), Regionalbahn (RB)
und S-Bahn (S).“
In Ziffer 2.7 gibt es dann eine Regelung zu „Produktklassen und Wege“. Dort heißt es:
„Eine Fahrkarte mit einem Start- und Zielbahnhof im Eisenbahnverkehr wird als ‚relationsbezogene Fahrkarte’ bezeichnet. Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht.“
Zu dem hier zu lösenden tariflichen Problem, findet sich schließlich in Ziffer 2.4.4 folgende Regelung:
„Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.“
Nach dieser Regelung berechtigt eine Fahrkarte für die Produktklasse ICE oder IC/EC also auch zur Nutzung der Züge des Nahverkehrs, weil es sich dabei um eine niedrigere Produktklasse handelt.
Man könnte lediglich auf die Idee kommen, dass die Regelung in Ziffer 2.4.4 für eine „relationsbezogene Fahrkarte“, dessen Start- und Zielbahnhof sich innerhalb ein und desselben Verkehrsverbundes befindet keine Anwendung findet, weil in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG unter Ziffer 1.4 zum Anwendungsbereich folgendes steht:
„Ausnahmen
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn- Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.“
Dagegen spricht aber, dass sich diese Ausnahme auf „Fahrten“ und nicht auf Fahrkarten bezieht. Diese Regelung schränkt mit anderen Worten nicht den Gültigkeitsbereich von Fahrkarten ein. Inwieweit eine Fahrkarte, die die DB ausstellt, in ihren Zügen gültig ist, darf diese selbstverständlich selbst bestimmen. Dementsprechend ist auf DB-Fahrscheinen auch regelmäßig vermerkt, dass die Beförderungsbedingungen der DB gelten, mithin also auch Ziffer 2.4.4 gilt. Hierauf muss sich ein Fahrgast auch verlassen können.
Würde Ziffer 1.4 tatsächlich den Gültigkeitsbereich von Fahrausweisen einschränken, dann wäre z. B. auch die Bahncard 100 „nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn- Tarifbereichs stattfinden“ gültig. Dass die Bahncard 100 auch zu solchen Fahrten berechtigt, dürfte aber wohl niemand ernsthaft bezweifeln.
Es stellt sich also nur noch die Frage, ob von der DB ausgestellte Fernverkehrstickets für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes auch in Nahverkehrszügen von Privatbahnen gelten. Denn die DB darf zwar bestimmen, inwieweit von ihr ausgestellte Fahrscheine in ihren eigenen Zügen gelten, sie darf aber zunächst keine Regelungen für die Gültigkeit dieser Fahrscheine in Zügen treffen, die ihr nicht gehören. Allerdings ist es so, dass Privatbahnen die von der DB ausgestellten Fahrkarten gewöhnlich vorbehaltlos akzeptieren und damit auch besagte Regelung in Ziffer 2.4.4 anerkannt wird.
Ich komme nach meinen Recherchen also zu dem Ergebnis, dass mit einem ICE- bzw IC/EC-Ticket, das für eine Strecke ausgestellt ist, deren Start- und Zielbahnhof sich innerhalb ein und desselben Verkehrsverbundes befinden, auch Nahverkehrszüge benutzt werden dürfen. Sieht das jemand anders?
gesamter Thread:
- Gültigkeit FV-Tickets im Verkehrsverbund -
Reisender,
06.04.2012, 09:08
- Fahrt ungleich Fahrkarte? -
Sören Heise,
06.04.2012, 09:40
- So kann man dies gerade nicht lesen! -
Reisender,
06.04.2012, 13:21
- Re: So kann man dies gerade nicht lesen! -
michael_seelze,
06.04.2012, 13:31
- Eigentlich ist alles klar! - Reisender, 06.04.2012, 16:33
- So kann man dies gerade nicht lesen! -
Ludo,
06.04.2012, 14:31
- Fahrgastrechte ergeben sich aus Beförderungbedingungen! - Reisender, 06.04.2012, 16:30
- Re: So kann man dies gerade nicht lesen! -
michael_seelze,
06.04.2012, 13:31
- So kann man dies gerade nicht lesen! -
Reisender,
06.04.2012, 13:21
- Gültigkeit FV-Tickets im Verkehrsverbund -
sflori,
06.04.2012, 10:46
- Gültigkeit FV-Tickets im Verkehrsverbund - Nocturn, 06.04.2012, 11:10
- BC100 im Verkehrsverbund -
dvor,
06.04.2012, 11:35
- BC100 im Verkehrsverbund -
fabs,
06.04.2012, 12:09
- BC100 im Verkehrsverbund -
dvor,
06.04.2012, 12:28
- BC100 im Verkehrsverbund -
fabs,
06.04.2012, 12:35
- BC100 im Verkehrsverbund - dvor, 06.04.2012, 18:25
- BC100 im Verkehrsverbund -
fabs,
06.04.2012, 12:35
- BC100 im Verkehrsverbund -
dvor,
06.04.2012, 12:28
- BC100 im Verkehrsverbund -
fabs,
06.04.2012, 12:09
- Gültigk. FV-Tickets i. Verkehrsverb. Man dreht sich im Kreis - michael_seelze, 06.04.2012, 13:26
- Gültigkeit FV-Tickets im Verkehrsverbund -
ChrisAC,
07.04.2012, 02:13
- Gültigkeit FV-Tickets im Verkehrsverbund - Reisender, 07.04.2012, 06:37
- Fahrt ungleich Fahrkarte? -
Sören Heise,
06.04.2012, 09:40
![[image]](http://www.bahnknoten-ingolstadt.de/pics/collage.jpg)