Re: So kann man dies gerade nicht lesen! (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Freitag, 06.04.2012, 13:31 (vor 5110 Tagen) @ Reisender

Moin!

Ausnahmen
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn- Tarifbereichs stattfinden [...].“

Dagegen spricht aber, dass sich diese Ausnahme auf „Fahrten“ und nicht auf Fahrkarten bezieht. Diese Regelung schränkt mit anderen Worten nicht den Gültigkeitsbereich von Fahrkarten ein.


Wenn ich eine IC-Fahrkarte Bremen - Oldenburg habe, ist davon auszugehen, daß ich eine Fahrt Bremen - Oldenburg vorhabe.


Es ist natürlich klar, dass ich mir eine IC-Fahrkarte für die Strecke Bremen-Oldenburg nur kaufe, wenn ich diese Strecke auch tatsächlich fahren will. Dies allein sagt aber noch nichts darüber aus für welche Züge die Fahrkarte gültig ist.

Wenn ich dies herausfinden will muss ich mir zuerst die Fahrkarte selbst ansehen. Und auf jeder von der DB verkauften Fahrkarte findet sich nun mal ein Verweis auf die Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen. Damit kommen wir zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen.

Da man für eine Fahrt (fast immer) zwingend eine Fahrkarte benötigt, lese ich den zitierten Satz so: Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten mit Fahrkarten des Fernverkehrs in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn- Tarifbereichs stattfinden [...]. Fettes durch mich ergänzt.


Ziffer 1.4 ist eine Ausnahme von der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen. Ausnahmen sind immer eng auszulegen und in dieser Ausnahmeregelung steht eben nichts davon, dass die Bedingungen nicht für Fahrten mit „Fahrkarten des Fernverkehrs“ usw. anwendbar wären, sondern es heißt schlicht für Fahrten. Von Fahrscheinen ist dort nicht die Rede.

Das wörtliche Verständnis dieser Regelung macht auch durchaus Sinn, da diese Klausel ersichtlich nur klarstellen will, dass es Verkehrsverbünde mit gesonderten Bestimmungen gibt. Wenn ich mir aber eine IC-Fahrkarte bei der DB kaufe kommen wir gar nicht zur Anwendbarkeit von Bestimmungen irgendwelcher Verkehrsverbünde, weil da jeglicher Hinweis auf die Geltung dieser Bestimmungen fehlt.

Bei derartigen Regelungswerken handelt es sich aber rechtlich gesehen um Allgemeine Geschäftsbestimmungen, die nach § 305 Abs. 2 BGB von vorne herein nur Vertragsbestandteil werden können, wenn auf deren Geltung bei Vertragsschluss irgendwie hingewiesen wird. Außerdem haben die Verkehrsverbünde keinerlei Befugnis die Gültigkeit von ICE- oder IC-Fahrkarten einzuschränken. Mit dem Verkauf dieser Tickets haben Verkehrsverbünde überhaupt nichts zu tun.

Ich als Fahrgast habe beim Kauf einer ICE- oder IC-Fahrkarte auch keinerlei Vertragsbeziehung zu einem Verkehrsverbund. Wären für diesen Beförderungsvertrag nicht die Beförderungsbedingungen der DB anwendbar, dann würden überhaupt keinerlei Beförderungsbedingungen gelten. Dies kann von der DB auch dann nicht gewollt sein, wenn ich mit einer IC-Fahrkarte nur eine Strecke innerhalb eines Verkehrsverbundes zurücklegen will. Denn die Beförderungsbedingungen der DB enthalten nicht nur Regelungen zu Fahrkarten, sondern z. B. auch zu „Verhaltenspflichten der Reisenden“ oder zur Frage der Haftung bei Verspätungen.

Gerde das letzte Beispiel zeigt, dass ich mit einer IC-Fahrkarte z. B. für die Strecke Bremen-Oldenburg auch einen Nahverkehrszug benutzen können darf. Es wäre völlig absurd, wenn ich bei einer großen Verspätung des von mir eigentlich vorgesehenen IC-Zuges auch dann ewig lange warten müsste, wenn eine alternative Reisemöglichkeit mit Zügen des Nahverkehrs besteht, mit denen ich schneller am Ziel wäre. Schließlich bezahlt ein Reisender für die Möglichkeit Fernverkehrszüge nutzen zu dürfen gerade mehr, als derjenige, der von Anfang nur ein Ticket für den Nahverkehr löst.

Deine Überlegungen sind umfangreich. Vielleicht setzt Du mal einen Brief an die Tarifabteilung der DB auf. Vielleicht könnten die dann die Formulierungen anpassen/ergänzen oder eine allgemein gültige Antwort geben.
In diesem Forum ist über das Problem ja schon ausführlich diskutiert worden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum