OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = EIU-Mitarbeiter (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Mittwoch, 04.04.2012, 18:31 (vor 5116 Tagen) @ Giovanni

Hallo,

"2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn [...]
(ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde[...]"

Mal nur aus Neugier: Ist der ServicePoint dazu befugt?
Schließlich handelt es sich hierbei nicht um die Bescheinigung von Verspätungen, für die sie ja offensichtlich befugt sind.

Ansonsten handelt es sich nur um Mitarbeiter des EIU DB StuS - und nicht von DB Vertrieb oder dem Verkehrsverbund.

Na ja, es gibt ja beim DB-Konzern so etwas wie ein Innen- und ein Außenverhältnis. Wie das Innenverhältnis geregelt ist, das heißt, welcher Teil des Konzern jetzt genau die Fahrkarten produziert, und wer die ändert, und ob und warum dann welche wie auch immer geartete Änderung der Karte dann von dem Teil des Konzerns, der herumgeht und Fahrscheine kontrolliert, akzeptiert wird ... öhm. Also das sind so Sachen, die einen Kunden im Grunde nicht zu interessieren brauchen. Streng genommen müsste ich ja sonst jeden, der eine DB-artige Uniform hat und mir begegnet, erstmal fragen, ob er dazu überhaupt autorisiert ist, die Farben zu tragen.

Im Außenverhältnis darf man sich, und da wird Dir IMHO jeder Richter Recht geben, darauf verlassen, dass, wenn man eine Fahrkarte bei der DB kauft und die DB selber auf diese Karte irgendeinen Vermerk macht, derjenige auch dazu befugt ist. Sollte er nicht dazu befugt sein, ist das ein Problem, das der Konzern intern zu regeln hat, und für das er Dich als Kunde schadlos zu halten hat.

Man kann, noch einfacher, sagen, dass die Verletzung der eigenen Beförderungsbedingungen - sofern man das Herummalen im Ticket überhaupt als solche ansieht - durch den Beförderer wohl kaum dem Kunden angerechnet werden darf. Das wäre ja noch schöner - sie verbieten, im Ticket herumzumalen, ihre eigenen Leute tun das dann und sagen "tja Kunde, jetzt hast Du ein ungültiges Ticket". Nö. *Das* ist kein Problem - es gibt immer noch so etwas wie "Treu und Glauben".

Die Frage ist aber immer noch, ob der Mitarbeiter eines anderen EVU einen Vermerk der DB auf einem Ticket akzeptieren muss. :-) Schließlich gibt es keine Regelung irgendwo, die z.B. besagt "IC-Tickets akzeptieren wir nicht, aber IC-Tickets, in denen der Servicepoint rumgemalt hat, sind okay".

So eine Aussage des EVU wie "hier gilt der DB-Tarif" oder eine explizite Regelung des Sachverhalts im jeweiligen Nahverkehrstarif sind meines Erachtens die einzigen Dinge, die da wirklich helfen.

Grüße,

ChrisAC


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