OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = EIU-Mitarbeiter (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Mittwoch, 04.04.2012, 13:13 (vor 5119 Tagen) @ Fabian318

Ich würde versuchen, mir immer etwas Schriftliches geben zu lassen. Nicht, dass es dann in der WFB heißt, dass die ServicePoint-Mitarbeiter ja viel erzählen könnten.


Der Mitarbeiter am ServicePoint hat mir netterweise und unaufgefordert ein Vermerk auf das Ticket gemacht. Ich wurde dann in der Westfalenbahn aber nicht kontolliert.


In fast allen Verkehrsverbünden machen handschriftliche Änderungen das Ticket ungültig...


Es geht ja auch eben nicht um Verbundtickets. Und die Frage ist, ob das Verkehrsunternehmen, nicht aber der Kunde, auf einer Verbundfahrkarte wirklich nichts bescheinigen darf?

"2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn [...]
(ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde[...]"

Mal nur aus Neugier: Ist der ServicePoint dazu befugt?
Schließlich handelt es sich hierbei nicht um die Bescheinigung von Verspätungen, für die sie ja offensichtlich befugt sind.

Ansonsten handelt es sich nur um Mitarbeiter des EIU DB StuS - und nicht von DB Vertrieb oder dem Verkehrsverbund.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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