NRW-Tarif-Juristen (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 03.04.2012, 19:44 (vor 5113 Tagen) @ ChrisAC

Hmmm, kannst Du da ein konkretes Beispiel nennen? Ich hab grob im Hinterkopf, dass da irgendwas blöd / unsymmetrisch geregelt war, aber find es gerade nicht.


Eigentlich alle Strecken außer über Emmerich (mangels Fernverkehr). "Alle Nahverkehrszüge in NRW" heißt für mich auch ganz NRW und mir wäre kein Abkommen bekannt, dass Aachen Hbf - Aachen Süd Grenze, Herzogenrath - Herzogenrath Grenze, Kaldenkirchen - Venlo Grenze und Gronau(Westf) - Gronau(Westf) Grenze nicht mehr zu NRW gehören. Analog Ländertickets (Fahrschein ab dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich), wo der Abschnitt letzter Haltebahnhof - Landesgrenze auch noch zum entsprechenden Land gehört. Aber das ist eine andere Baustelle, denn da ist es wenigstens im Tarif festgelegt, auch wenn man sich da wieder fragen kann, ob diese Klausel ("doch nicht gültig im ganzen Bundesland") als überraschend anzusehen ist.


Sorry, ich raff's gerade nicht (blame it on the time of day). Was hast Du denn versucht, bzw. was könnte man versuchen wollen? Einen Einzelfahrschein z.B. von Köln nach Aachen Süd(Gr) für Regionalverkehrszüge zu kriegen, und das geht dann nicht? (Gut, vielleicht doofes Beispiel, da mir gerade nicht einfallen will, was mir so ein Fahrschein bringen würde, aber, nehmen wir einfach mal an, man will so einen haben.) Oder geht es um etwas anderes?

Es geht darum, dass man mit einer Netzkarte Niederlande oder Belgien nach deren Ansicht noch eine Fahrkarte letzter Bahnhof - Grenze braucht, nach meiner nicht, da das Ticket (zum Bsp. SchönerTagTicketNRW) ja in ganz NRW gültig ist.


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