NRW-Tarif-Juristen (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Dienstag, 03.04.2012, 01:45 (vor 5125 Tagen) @ Fabian318

ob NRW-Tarif-Juristen mit dieser Meinung alleine stehen oder nicht.


Sie vertreten zum Beispiel die Ansicht, dass erheblich ermäßigte Fahrkarten nicht als solche im Tarif gekennzeichnet werden müssen obwohl das Eisenbahn-Bundesamt ganz klar davon ausgeht.

Nehme ich da eine leichte Frustration / Abneigung wahr? ;-)

Im Ggs. zu dem Problem, dass sie unfähig sind, zu definieren, was jetzt "erheblich ermäßigte" Fahrkarten sind, finde ich es immerhin gut, dass sie zum Thema Fernverkehrs-Fahrkarten-Nutzung statt einer NRW-Tarif-Fahrkarte eine eindeutige Regelung veröffentlicht haben. Mir scheint, das ist in diesem verworrenen Kapital die rühmliche Ausnahme.

Oder dass der NRW-Tarif im Verkehr nach Belgien und den Niederlanden nur zum letzten Haltebahnhof (Ausnahme bei gewissen Fken natürlich Enschede und Venlo) und nicht bis zur Staatsgrenze=Grenztarifpunkt gelte, obwohl im Tarif ohne Einschränkung sinngemäß die Gültigkeit in Zügen innerhalb Nordrhein-Westfalens geregelt ist.

Hmmm, kannst Du da ein konkretes Beispiel nennen? Ich hab grob im Hinterkopf, dass da irgendwas blöd / unsymmetrisch geregelt war, aber find es gerade nicht.


Grüße,

ChrisAC


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