NRW-Tarif-Juristen (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Mittwoch, 04.04.2012, 11:09 (vor 5116 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

Sorry, ich raff's gerade nicht (blame it on the time of day). Was hast Du denn versucht, bzw. was könnte man versuchen wollen? Einen Einzelfahrschein z.B. von Köln nach Aachen Süd(Gr) für Regionalverkehrszüge zu kriegen, und das geht dann nicht? (Gut, vielleicht doofes Beispiel, da mir gerade nicht einfallen will, was mir so ein Fahrschein bringen würde, aber, nehmen wir einfach mal an, man will so einen haben.) Oder geht es um etwas anderes?


Es geht darum, dass man mit einer Netzkarte Niederlande oder Belgien nach deren Ansicht noch eine Fahrkarte letzter Bahnhof - Grenze braucht, nach meiner nicht, da das Ticket (zum Bsp. SchönerTagTicketNRW) ja in ganz NRW gültig ist.

Ich denke, das hängt in allererster Linie davon ab, welches Verkehrsmittel man benutzt.

Ein Tarif kann meines Erachtens ja nur dann gelten, wenn der Betreiber des Verkehrsmittels ihn anerkennt. Nimm als Beispiel den RE29, betrieben von der SNCB. Wäre die SNCB Mitglied des AVV, dann würde im RE29 uneingeschränkt der AVV-Tarif gelten, und auch der NRW-Tarif. Warum? Siehe hier:

"1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Die Tarifbestimmungen gelten auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen sind:
[...]
Aachener Verkehrsverbund (AVV), [...]" (Tarifbestimmungen NRW-Tarif)

Bei der SNCB handelt es sich allerdings gerade nicht um ein Verkehrsunternehmen, das sich mit irgendjemandem im Rahmen des AVV zusammengeschlossen hätte. Folglich gilt auf den Linien der SNCB, also dem RE29, nicht der NRW-Tarif, sofern nicht die SNCB als Verkehrsunternehmen ihn ausdrücklich anerkennt.

Gleichwohl hat die SNCB mit dem AVV einen besonderen Tarif für den RE29 ("Übergangstarif Lüttich") vereinbart, der Inhabern von Zeitfahrausweisen des AVV, die das Stammgebiet Aachen einschließen, zugesteht, dass der Abschnitt von Aachen Hbf bis Aachen Süd (Gr) darin tariflich enthalten ist. Das ist aber meines Erachtens eine Sonderregel, die explizit vereinbart wurde und im Übergangstarif Lüttich vereinbart ist.

In Bezug auf den RE29 denke ich mir also, dass dort SchönerTagTickets NRW nur dann gelten können, wenn die SNCB, auf welche Art auch immer, den NRW-Tarif anerkennt. (Ob das auch indirekt geht, indem sie z.B. sagen würden "wir erkennen die Tarifstruktur von DB Regio NRW an", oder so etwas, entzieht sich meiner Kenntnis. Ebenso weiß ich nicht, ob die SNCB selbiges tut. Ich denke nicht.)

Ich stimme Dir zu, dass es etwas albern ist, wenn der NRW-Tarif als "in ganz NRW gültig" beworben wird, denn der Abschnitt zwischen Aachen Hbf und Aachen Süd (Gr) liegt ohne Zweifel in NRW. Jedoch sagen die Tarifbestimmungen des NRW-Tarifs klar und deutlich, dass er nur auf den Linien bestimmter Verkehrsunternehmen gilt. Damit sind dann eben 99% der Fälle abgedeckt, aber sicherlich nicht alle.

Lösungsansatz? SNCB und AVV bitten, Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs im Übergangstarif Lüttich zu erwähnen. Sind nur ein paar Buchstaben. Mit den NRW-Tarif-Juristen würde ich da nicht reden. :-)

Grüße,

ChrisAC

P.S.: Die Situation in bezug auf Herzogenrath <-> Heerlen hab ich mir jetzt nicht angesehen - da kann das ganz anders sein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum