AEG, § 2 Begriffsbestimmungen (5) SPNV ist... (Aktueller Betrieb)

Henrik, Montag, 13.02.2012, 10:24 (vor 5277 Tagen) @ 218 466-1

Auf welchen Paragraphen des AEG beziehst Du Dich da?
100km der Züge?

? ? ?

Ich dachte eher an

§ 2 Begriffsbestimmungen
(5) Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

Es sind also sogar nur 50 Km. Demnach müsste fast jede RB dem FV zugeordnet werden.

zum Beispiel?

Die Fahrgäste interessieren sich aber nicht für das AEG. Echter FV sind nur ICE, EC, IC, D.

die sind ja auch überwiegend für den Fernverkehr bestimmt,
wie auch einst der ICE TD Nürnberg - Dresden.


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