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safe go, Chemnitz, Montag, 13.02.2012, 10:16 (vor 5280 Tagen) @ 218 466-1

§ 2 Begriffsbestimmungen
(5) Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.


Es sind also sogar nur 50 Km. Demnach müsste fast jede RB dem FV zugeordnet werden.
Die Fahrgäste interessieren sich aber nicht für das AEG. Echter FV sind nur ICE, EC, IC, D.

Aufpassen - es geht (im Zweifel) um die Reiseweiten der Personen, nicht des Zuges!
Unabhängig davon sind die meisten Pendlertouren, auch wenn sie mal 100 km umfassen, meines Erachtens immer noch Regionalverkehr. Für diesen Begriff gibt es doch sicherlich auch eine gesetzliche Definition?


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