AEG, § 2 Begriffsbestimmungen (5) SPNV ist... (Aktueller Betrieb)

Henrik, Montag, 13.02.2012, 01:05 (vor 5277 Tagen) @ 218 466-1

Für mich ist auch der NüMüX im Grunde nach AEG schon fast Fernverkehr.

Nicht fast sondern tatsächlich aber nach dem AEG sind z.B. auch die RE Müchen-Füssen mit 218,Bnrz,ABnrz,Bnrz,Bnrdzf Fernverkehr, da sie mehr als 100 Kilometer weit fahren. ;)

Auf welchen Paragraphen des AEG beziehst Du Dich da?
100km der Züge?

Ich dachte eher an

§ 2 Begriffsbestimmungen

(5) Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.


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