AEG, § 2 Begriffsbestimmungen (5) SPNV ist... (Aktueller Betrieb)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Montag, 13.02.2012, 07:42 (vor 5278 Tagen) @ Henrik

Auf welchen Paragraphen des AEG beziehst Du Dich da? 100km der Züge?
Ich dachte eher an
§ 2 Begriffsbestimmungen
(5) Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

Es sind also sogar nur 50 Km. Demnach müsste fast jede RB dem FV zugeordnet werden.
Die Fahrgäste interessieren sich aber nicht für das AEG. Echter FV sind nur ICE, EC, IC, D.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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