Informationspflicht der DB über Tarife (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Samstag, 15.10.2011, 03:12 (vor 5485 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von michael_seelze, Samstag, 15.10.2011, 03:12

Daß der Reisende nicht die BB Bahn dabei hat, ist nicht notwendig, denn das EVU unterliegt einer gewissen Informationspflicht, vgl. EVO §5 i.V.m. §14.

Ja, und auch einer Informationspflicht nach EVO §11(1).
Der letzteren kam die DB in meiner Erfahrung zumindest in einem bestimmten Fall bisher nicht nach (Stichwort: Tfv 603).


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