Der Gedankenfehler besteht immer noch. (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Samstag, 15.10.2011, 02:44 (vor 5485 Tagen) @ Reisefuchs

Ich gehe allerdings mit Dir konform, daß die Sitzplatzreservierung sich gefühlt um ca. 60% verteuert, da die breite Masse der Reisenden beim Fahrkartenkauf auch gleich noch die Sitzplatzreservierung erledigte - und sie somit vergünstigt bekam.

Eine "Befristung" bei einem Angebot sollte auch für den Kunden eindeutig sichtbar.

"Sollte" ist eine Empfehlung, aber kein Zwang, wie z.B. bei "muß". Damit sind Deine weiteren Ausführungen zu Nutella-Ticket und zweitem Heißgetränk hinfällig.

Gerade wenn in den Beförderungsbedingungen steht b. a. w. ist das für mich persönlich keine richtig ausgesprochene Befristung.

Das ist Deine persönliche Meinung, die hier nicht zählt. Wenn ich Dir mein Auto gebe und sage, daß Du es bis auf weiteres nutzen kannst, dann mußt Du trotzdem ständig damit rechnen, daß ich jederzeit dieses wieder von Dir zurückverlangen kann. Bei sogenannten b.a.w.-Krediten wird beispielsweise auch keine konkrete Laufzeit vereinbart. Der Kreditnehmer hat den Vorteil, nicht dauernd um die Verlängerung des Kredites bitten zu müssen, sondern kann selbst entscheiden, wann er diesen vollständig zurückzahlt.

Bei der hiesigen b.a.w.-Regelung des Reservierungsentgeltes kann noch nicht einmal ein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden, da die DB jedes Jahr die b.a.w.-Regelung im TVA bekanntgegeben hat. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die DB einmalig diese b.a.w.-Regelung bekanntgegeben und sich sonst nicht weiter drum gekümmert hätte.

Da gehört ein DATUM hin.

Verlangt wer?

Wie z. B. beim Fernweh Ticket, wo ich erkennen kann das das zum 11.12. ausläuft sofern es nicht wieder verlängert ist.

Es gibt eben befristete Sonderangebote mit einem konkreten Ende der Aktion und es gibt die Sonderangebote mit der b.a.w.-Regelung. Juristisch ist beides einwandfrei.

ABER: Welche Kunde sieht in die Beförderungbedingungen udn hat diese dabei.

Das ist nicht das Problem des EVU. Wenn der Reisende nicht die BB Bahn liest, kann man das EVU nicht dafür haftbar machen, wenn es der vorgeschriebenen Informationpflicht nachgekommen ist. Wenn Du blindlings ein Vertragsverhältnis eingehst, dann kann Dein Vertragspartner nur dann dafür haftbar gemacht werden, wenn er Dich absichtlich bzw. billigend in Kauf nehmend in Dein "Verderben" rennen läßt. Das liegt hier nicht vor.

Daß der Reisende nicht die BB Bahn dabei hat, ist nicht notwendig, denn das EVU unterliegt einer gewissen Informationspflicht, vgl. EVO §5 i.V.m. §14.

Auch auf die Gefahr hin jetzt Haarspalterei zu betreiben, ob die Teuerung jetzt "gefühlt" oder (als Gegensatz dazu) "real" ist: Das dürfte den allermeisten, die bisher reserviert haben vollkommen egal sein; zumal ihnen wahrscheinlich nicht bewusst war, dass die 2,50-EUR-Möglichkeit ein befristetes Angebot waren.

Das ist nicht das Problem der Bahn, Unwissenheit schützt nicht immer vor Strafe.

Wenn der Kunde es nur "fühlt", dann ist das Gefühl irgendwann vorbei. Ist es "real" ist der Geldbeutel entsprechend leichter.

Niemand hat den Kunden gezwungen, eine Reservierung zu kaufen. Es war seine freie Willensentscheidung, die durch das Verkaufsgespräch beeinflußt werden kann. Letzteres ist nicht verboten.
Mir versucht beispielsweise Vodafone (und auch andere Unternehmen) auch regelmäßig irgendetwas aufzuschwatzen, was ich weder will noch unbedingt brauche. Wenn man nicht nein sagen kann...

Wofür wird denn am häufigsten reserviert? Doch sicherlich für Fahrten in der 2. Klasse, da hier wesentlich mehr Leute mitfahren. Wann wird die Reservierung gekauft? Wie Du sagst: Beim Kauf der Fahrkarte. Für die meisten, die bisher reservier(t)en wird es also teurer, "gefühlt" wie auch "real". Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Nochmals: Niemand wird gezwungen, einen bestimmten Zug zu nutzen und dafür eine Reservierung zu kaufen.

(Mal ganz abgesehen davon, dass ich auch 4 EUR für eine popelige EDV-Eingabe und entsprechende Weiterverarbeitung eh schon überteuert finde.)

Das ist eine subjektive Ansicht. Du hast bei der Aufzählung der anfallenden Kosten noch die Kosten für die Neubeschaffung, Reparatur, Wartung der Soft- und Hardware, die Kosten der Miete der Räume, diverse Personal-, Material- Energiekosten usw. usf. vergessen. Wenn ich das alles einrechne und dann kalkuliere, wieviel Reservierungen das Unternehmen verkaufen müßte, um eine schwarze Null unterm Strich für diesen einzelnen Posten herauszubekommen, dann ist die einzelne Reservierung noch viel zu billig.
Den gleichen Fehler machen übrigens Autofahrer, die den Preis des Liters Kraftstoff bezogen auf den Durchschnittsverbrauch des eignen Pkw ins Verhältnis zum Fahrkartenpreis setzen.

Der Preis für eine Reservierung auch m. M. unangemessen!

Noch eine subjektive Meinung. ;-)

Das ist doch im Prinzip das gleiche wie das überarbeitete Frühstücksangebot im Bordrestaurant, wo das, wie Du schriebst, b.a.w. inkludierte zweite Getränk entfallen ist, aber dennoch genau so viel kostet. Ist das jetzt "gefühlt" oder "real" teurer, wenn ich für die gleiche bisherige Leistung plötzlich statt 8,20 EUR

Das Frühstück kostete - bereinigt um die gestiegenen Personal-/Energiekosten - vor der Aktion mit den inkludierten 2. Heißgetränk genausoviel wie während der Aktion.

Das sind jetzt eben 1,50 EUR (für viele Personen) bzw. 2,90 EUR mehr, ohne dass sich am spezifischen Angebot an sich etwas geändert hat, von dem ich als Kunde gefühlt mehr profitiere.

Niemand zwingt Dich zum Frühstück zwei Heißgetränke zu nehmen. Die meisten nahmen es, weil es kostenlos war. Diejenigen, die sowieso immer zwei Heißgetränke zum Frühstück nehmen, hätten auch das 2.Heißgetränk bezahlt. Dieser Anteil der Reisenden ist jedoch verschwindend gering.

Ja das Frühstück..... denke auch so. Es wäre vorteilhafter gewesen. Kaffee entfällt, dafür statt 8,20 z B.den Preis auf 7,20 gesenkt. Wäre m. E. für Anbieter und Kunde eine akzeptable Lösung gewesen.

Klar - und die Forenadmins machen jetzt immer eine Umfrage unter den Usern, bevor sie eine Entscheidung treffen. Ist inhaltlich genau das Gleiche. Kannst auch einen x-beliebigen Fußballtrainer nehmen, der in den Augen der Fußballfans sowieso immer die falschen Entscheidungen traf/trifft. Es gibt tausende solcher Varianten.


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