(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.09.2011, 05:15 (vor 5325 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 07.09.2011, 05:19

na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^

Ich habe meinen Standpunkt bei der Beitragserstellung dargestellt. - Und böse gemeint war es sicher nicht.

Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.

Also steht und fällt die Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, mit der -persönlichen- Definition, ob eine Verfassung vom gesamten Volk, für das sie gilt, zu legitimieren ist. Meines Erachtens trifft die genannte Definition zu und kennzeichnet das Grundgesetz funktionell und formell ausreichend eindeutig als eine Verfassung.

Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.

Soweit richtig. - Lediglich wird im Art. 146 meines Erachtens mehr beschrieben, wann die Gültigkeit des Grundgesetzes erlischt und nicht, was eine Verfassung ist. Es scheint mir auch was kompliziert, dass sich ein Verfassungkonstrukt selbst als echte oder falsche Verfassung definieren kann. Eher noch gibt es keine manifestierte Definition und sie wird rein über Theorien definiert, was eine Verfassung ist und was nicht.

Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt


Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.

Zitiere bitte ganz. - Das war die Inhaltswiedergabe des entsprechenden Artikels auf der Seite der Bundesregierung. Wende dich also mit deiner Kritik bitte dorthin. ;-)

Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein Grundgesetz haben und nicht Verfassung.

Das ist ja auch richtig. - Aber dieses Grundgesetz kann doch auch Verfassung sein und erfüllt wenigstens die Funktionen, die eine Verfassung zu erfüllen hat.

Aber im Endeffekt glaube ich doch, dass wir beides eigentlich das gleiche meinen:

Unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung, ja.
Sie heißt "Grundgesetz" und eben nicht "Verfassung", stimmt genau.

Deine Ansicht ist also: In der Praxis/de facto ist das Grundgesetz also durchaus eine Verfassung, der Entstehungsgeschichte nach aber niemals als eine solche gedacht gewesen.

Zur Namensfrage:

Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.

Alleine der Name an sich ist schon ein weltbewegender Unterschied,

Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier "Grundgesetz", "Staatsmanifest" oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?

das ist irrelevant, darum gehts nicht.

(letzter Beitrag jeweils von dir)

Ist es nun relevant, dass das Grundgesetz so heißt und nicht Verfassung oder nicht? Andersrum: Hätte der Parlamentarische Rat das GG "Verfassung" genannt, inkl. aller Klauseln, die das Provisorium unterstreichen, wärst du dann auch der Ansicht, diese Verfassung wäre keine echte Verfassung? Das Hauptargument, beschlossen von einem kleinen Teil für das Ganze, bliebe ja bestehen. Oder ist es eher stärkstes Indiz, dass etwas "anders" ist, dass der Parlamentarische Rat das Werk nicht Verfassung genannt hat?


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