(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.09.2011, 01:55 (vor 5325 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 07.09.2011, 02:00

In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?

Nein, ist richtig so verlinkt.

Es hieß übrigens auch schon vor 1990 "Bundesverfassungsgericht".

Ist mir bekannt. Und auch vor 1990 zweifele ich nicht daran, dass das Grundgesetz de facto und de iure eine Verfassung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist, es erfüllt alle formalen und materiellen Ansprüche an eine Verfassung. Zum Beispiel die aufgestellten Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes und gerade die Grundordnung des Staates, die das Grundgesetz festlegt, sprechen ganz klar für den Verfassungsstatus. - Unabhängig davon, dass dies nur als Provisorium gedacht war.

Dass es lt. Art. 146 außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk in freier Bestimmung eine Verfassung gegeben hat, ist auch auslegbar mit "neuer Verfassung" oder eben der Tatsache, dass diese Verfassung eine ist, die sich das dt. Volk nicht in freier Bestimmung gegeben hat. Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt, wie auf den Seiten der Bundesregierung zu lesen ist und die Verfassungsidentität des Grundgesetzes unterstreicht:

"Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.

Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden."

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrun...

Bis jetzt habe ich nur Quellenverweise zu Staatsrechtlern gefunden, die das Grundgesetz einer Verfassung gleich setzen (z.B. dort, zehnter Beitrag, nichts Gegenteiliges. Hast du da was?

Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier "Grundgesetz", "Staatsmanifest" oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?


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