(wieder OT) Grundgesetzt und nicht Verfassung (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 01:09 (vor 5325 Tagen) @ Fabian318

Deswegen besitzen wir faktisch keine Verfassung.

Damit stehst du glaube ich ziemlich alleine auf weiter Flur..

hier in diesem Forum steht er nicht auf weite Flur alleine da,
und abseits da draußen in der richtigen Welt, auf staatsrechtlicher juristischer Ebene sowieso alles andere als das.
Wir haben nunmal keine Verfassung, sondern das Grundgesetz.

Eine materielle Verfassung haben wir mit dem Grundgesetz trotzdem, nur eben keine vom Volk legitimierte. Es reicht nicht, wenn ein paar Leute beschließen, den vorläufigen Character aus der Einleitung zu entfernen. :-)

Wo steht, dass eine Verfassung vom gesamten Volk legitimiert werden muss? Die paar Leute sind schließlich vom Volk gewählt worden um genau dies zu beschließen. Und egal ob vorläufig oder endgültig: Verfassung ist Verfassung.

Schau mal ins GG, Art 146.
Einer der wenigen grundlegendsten Artikel überhaupt.

Und was steht in der Präambel?

"kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz",
die Gewalt ist sicher eine verfassungsgebende - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.


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