(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 04:34 (vor 5325 Tagen) @ Fabian318

auch vor 1990 zweifele ich nicht daran, dass das Grundgesetz de facto und de iure eine Verfassung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist,

na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^
.....wo das doch andere hier im Thread anders sehen.

es erfüllt alle formalen und materiellen Ansprüche an eine Verfassung. Zum Beispiel die aufgestellten Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes und gerade die Grundordnung des Staates, die das Grundgesetz festlegt, sprechen ganz klar für den Verfassungsstatus.

von daher, durchaus, gewiss. aber darum gehts ja nicht.

Dass es lt. Art. 146 außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk in freier Bestimmung eine Verfassung gegeben hat, ist auch auslegbar mit "neuer Verfassung" oder eben der Tatsache, dass diese Verfassung eine ist, die sich das dt. Volk nicht in freier Bestimmung gegeben hat.

"auslegbar" - genau. genau darum gehts in Jura.
Kannst Du so auslegen, andere legen es anders aus. so ist das nunmal.
....aber zu behaupten, auf weiter Flur würde ganz alleine da stehen...., erst recht bei diesem elementaren bekannten staatsrechtlichen Thema (zu dem Du ja, ich vermute mal erst im Nachhinein, so etliche Forumthreads jetzt gefunden hast.^^ ! ).

Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.
Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.
Die Deutsche Einheit haben wir, hingegen noch immer das gleiche Grundgesetz - nicht Verfassung.

Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt

Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.
Das war grad elementarste wichtige Grundeigenschaft, dass unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk galt,
siehe Präambel! Nicht nur für Deutsche in Westdeutschland, sondern eben auch - ganz wichtig - in Mitteldeutschland, der DDR - oder eben Ostdeutschland oder ganz woanders. Gerade dadurch war es so leicht, diese Deutschen schnell & unkompliziert aufzunehmen, ihnen die ihnen nach dem GG zustehende Deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen.
Das Grundgesetz gilt & galt für das Gesamte Deutsche Volk, wie es auf dem Reichstag steht - mit Recht!
Es galt hingegen einfach nur dem Staatsgebilde Bundesrepublik Deutschland, sprich nur einem kleinen Teil Deutschlands.

Bis jetzt habe ich nur Quellenverweise zu Staatsrechtlern gefunden, die das Grundgesetz einer Verfassung gleich setzen (z.B. dort, zehnter Beitrag, nichts Gegenteiliges. Hast du da was?

Suche, wer suchen muss. Ich weiß nicht, was Du suchen willst und nötig hast zu suchen.
Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein Grundgesetz haben und nicht Verfassung.
Alle meine Lehrer, Dozenten & Profs (Amtsrichter, Staatsrechtler) lehrten ebenso dieses - Ausführungen, Begründungen & Erklärungen erbrachte ich.
Dein Link bestätigt das darüber hinaus ebenso.
Ich muss da nicht noch weiter in Unterlagen einsehen.

.....aber ich würd nie im Leben behaupten wollen, dass einer, der im juristischen Bereich nun etwas anderes behauptet, nämlich hier in diesem Fall, dass wir nun plötzlich doch eine Verfassung haben, auf weiter Flur ganz alleine dastehen würden.
Ganz im Gegenteil, ich wäre mir sicher, dass er nicht alleine dastehen würde.
Soll er die Ansicht haben - das ist nichts besonderes im Jura.

Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier "Grundgesetz", "Staatsmanifest" oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?

das ist irrelevant, darum gehts nicht.
Wir haben mit guten Hintergrund unsere Verfassung Grundgesetz genannt und eben nicht Verfassung.
Ein anderes Land / anderer Staat ohne entsprechendem Hintergrund hätte gar keine Veranlassung, seine Verfassung nicht Verfassung zu nennen, sondern Grundgesetz, o.ä.
Wenn sie es nicht Verfassung nennen, wird das Gründe haben.


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