Antwort, die der vorhergehenden Antwort widerspricht (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Freitag, 12.08.2011, 14:04 (vor 5534 Tagen) @ fjk
bearbeitet von sflori, Freitag, 12.08.2011, 14:05

Und wenn Durchreißen nicht "erheblich beschädigen" ist, was dann?

Mit "Beschädigung" sind Dinge wie Abkratzen von Oberflächen, Übergießen mit Kaffee, fehlende Ecken usw. gemeint, die eine eindeutige Identifizierung der Angaben auf einer Fahrkarte verhindern. Wenn Du beide Teile dabei hast, ist die Fahrkarte sicher nicht mehr im Sinne des Erfinders beschädigt.

Wie praktisch relevant diese Regelung angesichts eines räuigen Reißers ist, mag ich aber nicht einschätzen.

Lol. "Räuiger Reißer" ist gut. :-)


Bye. Flo.


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