Antwort, die der vorhergehenden Antwort widerspricht (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 11.08.2011, 15:21 (vor 5534 Tagen) @ sflori

Jup, hab ich jetzt auch gesehen. Ich ziehe hiermit meine Frage offiziell zurück ;-)
Kommt davon, wenn man Beiträge nur halb liest...


Wenigstens war der Beitrag in der richtigen Kategorie... :-)

Ich denke, dass bei Fahrkarten die gleichen Regeln wie bei Geldscheinen gelten: Hat man zwei gültige Teile, bzw. einen Großteil des Scheins, ist er gültig.


Bye. Flo.

Moin,

Geldscheine sind etwas ganz anderes. Das meine ich vielleicht nicht, aber die BB Personenverkehr sagen im Punkt 2.9 (S. 8): "Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn [...] (ii) sie erheblich beschädigt [...] wurde [...]"

Und wenn Durchreißen nicht "erheblich beschädigen" ist, was dann? Wie praktisch relevant diese Regelung angesichts eines räuigen Reißers ist, mag ich aber nicht einschätzen.

Viel analoger zu Geldscheinen würde ich Briefmarken sehen. Und gelten die noch, wenn sie durchgerissen wurden? In meiner Jugend wurden mir Horrorgeschichten (naja, Horror für die Beamtenseele) erzählt, es gäbe Sicherheitsmerkmale in den Marken, an denen man das und unberechtigte Doppelnutzung falls der Stempel nicht getroffen haben sollte, ganz leicht und sofort erkennen könne, erzählt.

noch immer an Postkartenalbträumen leidend
fjk


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