Was kann denn das SWT/Länderticket dafür? (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 04.08.2011, 15:37 (vor 5541 Tagen) @ Axterix

Hallo,

woher kommt nur immer wieder diese Ansicht? Sogar beim Bayern- und dem verwandten Rheinlandpfalzticket steht in den Bedingungen, dass bitte der Reisende mit der längsten Reisestrecke seinen Namen einträgt (und natürlich die Fahrkarte behält). Damit sind Zustiege/Ausstiege implizit zugelassen. Genau wie bei allen anderen Fahrkarten (offenbar) auch - wiewohl die Ansicht, dass eine Mehrpersonenfahrkarte immer nur für die Gesamtzahl an Personen gültig ist, auch etwas logisches hat.

Nein nur Ausstiege - keine Zustiege:
"6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung
der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch
von Personen ausgeschlossen."

siehe: http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/pdf/regional/allgemein__berregional/l_nder_tick...

Moin,

OK, das ist ziemlich eindeutig. Dann macht die Dokumentation der "Höchstreisendenzahl" mit entsprechend vielen Zangenabdrücken hier auch weiter Sinn - wenn sie denn offensichtlich wäre. Denn das der überzählige Mitfahrer bei der Kontrolle grad auf'm Pott war, kann ja noch immer sein. Und dass der Herr Schaffner immer fragt, wie viele denn dazugehören - glaube ich nicht. Aber das sind eher Fragen der Praxis als der Regel...

Heißt für mich: Einzig früher Aussteigen ist erlaubt. Der der als letztes aussteigt trägt seinen Namen ein. (Aber losfahren müssen alle gemeinsam) (Dass sich der Austausch schwerlich nachweisen läßt steht auf einem anderen Blatt.)

Heißt für mich aber auch, dass wenn ich von München nach Würzburg und zurück fahren will und finde vor dem Kauf am Automaten noch jemanden, der nur nach Nürberg will, dieser bei der Rückfahrt durchaus in Nürnberg wieder zusteigen dürfte...

... weil die Gruppengröße nicht erweitert und die Personen nicht getauscht werden, richtig. Erlaubt (und das ist nicht so richtig einsichtig) ist es erst nicht mehr, wenn Ihr am nächsten Tag und darum zwangsläufig mit einem neuen Ticket zurückfahrt - weil Du alleine in Würzburg startest.

Tja, wieder was gelernt (u.a. Tariflogik*)
fjk

*) nach der die Tickets in einem dafür vorgesehenen Umschlag zu einem Beförderungsvertrag vereint werden können - gilt die Rückfahrtregel dann immer noch nicht? Das wäre doch wohl "überraschend".


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