Nein, das geht gar nicht ! (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Mittwoch, 03.08.2011, 11:38 (vor 5542 Tagen) @ GUM

Hä?
Er/Sie bezahlt doch den ersten Abschnitt quasi doppelt - wenn auch teilweise mit Rabatt.


Nein ! Für die erste Person liegt - beispielsweise beim Sparpreis - kein gültiger Fahrschein vor, weil die entsprechende Rabattberechtigung nicht nur nicht mitgeführt, sondern gar nicht vorhanden ist. Damit wird für das Stück Einstiegsort-Zustiegsort "Mitfahrer" statt 100 % des anwendbaren Fahrpreises nur 75 % abgerechnet.
Somit liegt für die Person 1 kein gültiger Fahrschein vor, die 25 % Preisdifferenz für den ersten Abschnitt werden erschlichen. Straftatbestand: Leistungserschleichung.

Erschlichen?
Der Fahrpreis für 1 Person mit BC25 + 1 Person ohne BC ist stets höher als der Fahrplan für 1 Person ohne BC. Es wird also nachweislich ein höherer Fahrpreis bezahlt als erforderlich.
Daraus kann ich keine Leistungserschleichung ableiten.

Ab dem Zustiegsort "Mitreisender" liegt zwar eine Gruppe von 2 Fahrgästen vor, aber der Mitreisende muss ja GEMEINSAM reisen, sonst ist es kein Mitreisender im Sinne von Mehrpersonenfahrkarten. Und da für die zweite, MITREISENDE Person beispielsweise beim Sparpreis ein Rabatt von 10/15 (weiss ich nicht mehr so genau) EURO angewendet wird, fährt auch Person 2 ohne einen gültigen Fahrschein.

Der Rabatt beträgt beim Sparpreis in der 2. Klasse 9€, in der 1.Klasse 19€.
Aus der Formulierung "gemeinsam reisen" geht für mich nicht eindeutig hervor, dass Start- und Ziel identisch sein müssen - sondern nur das nicht zeitgleich verschiedene Züge genutzt werden dürfen.


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