Nein, das geht gar nicht ! (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 11:12 (vor 5543 Tagen) @ fabs

Hä?
Er/Sie bezahlt doch den ersten Abschnitt quasi doppelt - wenn auch teilweise mit Rabatt.

Nein ! Für die erste Person liegt - beispielsweise beim Sparpreis - kein gültiger Fahrschein vor, weil die entsprechende Rabattberechtigung nicht nur nicht mitgeführt, sondern gar nicht vorhanden ist. Damit wird für das Stück Einstiegsort-Zustiegsort "Mitfahrer" statt 100 % des anwendbaren Fahrpreises nur 75 % abgerechnet.
Somit liegt für die Person 1 kein gültiger Fahrschein vor, die 25 % Preisdifferenz für den ersten Abschnitt werden erschlichen. Straftatbestand: Leistungserschleichung.

Ab dem Zustiegsort "Mitreisender" liegt zwar eine Gruppe von 2 Fahrgästen vor, aber der Mitreisende muss ja GEMEINSAM reisen, sonst ist es kein Mitreisender im Sinne von Mehrpersonenfahrkarten. Und da für die zweite, MITREISENDE Person beispielsweise beim Sparpreis ein Rabatt von 10/15 (weiss ich nicht mehr so genau) EURO angewendet wird, fährt auch Person 2 ohne einen gültigen Fahrschein.

Gut, daß das Tarifsystem nicht logisch ist bzw. diverse Unlogikkeiten beinhaltet ust nichts neues und ich kann mir vorstellen, daß es tatsächlich nicht zulässig ist. Aber wenn ich angebe, daß zwei Personen reisen wollen und dann eine ausfällt (egal, ob komplett oder abschnittsweise) wird das Ticket, welches unter anderem für eben diese eine Person ohne Bahncard-Rabatt gekauft wurde ungültig? Das ist interessant.

Leider etwas verdreht: Der Fahrschein wurde für 2 GEMEINSAM reisende Personen gekauft. Und die Frage bezieht sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Sparpreis, sonst würde der ursprüngliche Beitragsschreiber nicht derart fragen. Sondern kostenfrei umtauschen.

Zulässig ist natürlich, 2 Personen auf dem gesamten Reiseweg zu kaufen, Person 1 hat seine BC korrekt dabei und lässt den Fahrschein für Person 2 verfallen. Weil die beispielsweise krank geworden ist oder keine Lust hat. Dennoch darf im Inlandsverkehr nur ein Sitzplatz belegt werden.


Viele Grüße
fabs

PS: Ich sehe mich schon bei einer von meinen nächsten Fahrten nach Ablauf der MBC100 ungewollt schwarz fahren. - Und das als "Profi".

Bitte Deinen letzten Satz als Ironie kennzeichnen. Ein ganz unterschiedlicher Fall vom ursprünglichen Beitragsschreiber. Er kombiniert alle Tricks und macht für uns alle das Leben schwerer. Denn irgendwann muss der Zub davon ausgehen, dass fast alle derartigen Kombinationen eine Art Schwarzfahrt darstellen. Und er hat ja nur kombiniert, um irgendwelche Kontingente auszuloten oder billiger zu fahren.


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