Nein, das geht gar nicht ! (Fahrkarten und Angebote)

bers, Mittwoch, 03.08.2011, 11:43 (vor 5544 Tagen) @ GUM

Hä?
Er/Sie bezahlt doch den ersten Abschnitt quasi doppelt - wenn auch teilweise mit Rabatt.


Nein ! Für die erste Person liegt - beispielsweise beim Sparpreis - kein gültiger Fahrschein vor, weil die entsprechende Rabattberechtigung nicht nur nicht mitgeführt, sondern gar nicht vorhanden ist. Damit wird für das Stück Einstiegsort-Zustiegsort "Mitfahrer" statt 100 % des anwendbaren Fahrpreises nur 75 % abgerechnet.
Somit liegt für die Person 1 kein gültiger Fahrschein vor, die 25 % Preisdifferenz für den ersten Abschnitt werden erschlichen. Straftatbestand: Leistungserschleichung.

Von welchen 25% Preisdifferenz sprichst Du? Die gelten Doch nur für den Bahncard-Inhaber. Der Mitfahrer zahlt voll (bzw. Mitfahrer-Rabatt, aber ohne Bahncard-Ermäßigung).
Sprich: Das Ticket für "2, mit 2 BC25" wäre immer billiger als das jetzige ("2, mit 1 BC25"). Es geht hier übrigens um eine IC/ICE-Fahrt Bochum-Koblenz, hin+rück, für 48.50 (je 14.25 für den BC25-Fahrer, 10.00 für den Mitfahrer pro Hin/Rückfahrt). Einzelpreis für den BC25-Fahrer wären eben jene 2x14.25, Einzelpreis für den anderen 2x19.00.

Was ist eigentlich denn mit der Rückfahrt? Darf nicht wenigstens einer der beiden Fahrer früher aussteigen? Und woher weiß der Schaffner, wer schon ausgestiegen bzw. noch nicht eingestiegen ist? Zur Ergänzung, ich (BC-Fahrer) will in Köln zusteigen, da muss der andere Fahrer sowieso umsteigen.

Bin gespannt auf weitere Meinungen.


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