Beispielfrage(n) zum BC25-Rabatt (Sparpreis) (Fahrkarten und Angebote)

Thalyseo, Mittwoch, 03.08.2011, 16:50 (vor 5542 Tagen) @ GUM

Folgendes Szenario:

Man(n) kauft bei Ebay einen Sparpreis-Fahrschein (H/R) mit BC25-Rabatt, habe aber nur eine BC 25. Ist es dann - legal - möglich, den zu Unrecht gewährten Rabatt "nachzuzahlen"?
Unterstellt sei hierbei, dass der Spreispreis-Fahrschein - zum "Vollpreis - immer noch günstiger ist als der als der Normalpreis mit BC50-Ermäßigung.

Sofern dies möglich ist, wie wäre die korrekte Vorgehensweise? Nachzahlung im Reisezentrum (= vor Fahrtantritt) oder auch beim Zub? Müsste dieser auf eigene Initiative aufgesucht werden oder könnte man warten, bis er seinen Kontrollgang tätigt?

Weitere Frage zum Sparpreis:

Muss die Fahrt vollends genutzt werden, oder kann auch nur ein Teilbereich genutzt werden? Als Beispiel sei genannt ein ICE, der von Dortmund bis Passau gebucht wurde, der jedoch "nur" zwischen Bonn und Koblenz (<-> willkürliches Beispiel) genutzt wird: Wäre das rechtens oder wäre der Anspruch mit dem ausgebliebenen Zustieg in Dortmund rechtsgültig erloschen?

Dass die Reservierung - als solche - erlischt, steht auf einem anderen Blatt.


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