Antwort zu Beispielfrage 2 (Fahrkarten und Angebote)

flyingska, Mittwoch, 03.08.2011, 17:07 (vor 5544 Tagen) @ Thalyseo

Muss die Fahrt vollends genutzt werden, oder kann auch nur ein Teilbereich genutzt werden? Als Beispiel sei genannt ein ICE, der von Dortmund bis Passau gebucht wurde, der jedoch "nur" zwischen Bonn und Koblenz (<-> willkürliches Beispiel) genutzt wird: Wäre das rechtens oder wäre der Anspruch mit dem ausgebliebenen Zustieg in Dortmund rechtsgültig erloschen?

Natürlich kannst du auch nur die Strecke Bonn-Koblenz nutzen, wenn du der alleinige Besitzer der FK bist. Es kann doch vorgekommen sein, dass dich kein ZuB zwischen Dortmund und Bonn kontrolliert hat. Du bist nicht in der Beweispflicht, dass du die komplette Strecke gefahren bist.


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