Ich sehe da kein unmittelbares Problem (Allgemeines Forum)

Manitou, Dienstag, 05.07.2011, 23:08 (vor 5390 Tagen) @ NIM rocks

Eine Großaufnahme im öffentlichen Bereich, auf der eine größere Personengruppe abgebildet wird, ist zulässig, da jede einzelne Person nur Beiwerks-Charakter hat. Auch ein Bahnhof oder Stadtplatz ist in diesem Sinne als Landschaft zu betrachten.
Die Fotos über den Umsteigevorgang sind typische Zeitungs-Motive, an denen die abgebildeten Personen keine Rechte haben. Wäre dagegen beim Kuppelvorgang ausschließlich ein Rangierer abgebildet, könnte die Lage jedoch anders aussehen.


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