Ich sehe da ein Problem (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 03.07.2011, 11:10 (vor 5391 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 03.07.2011, 11:12

So, und jetzt liest Du Dir bitte auch mal durch, was Du aus Wikipedia kopiert hast, und wendest es auf das Bild an. Danke.

Sei doch bitte nicht so gemein zu ihm. Dir ist bekannt, dass Fratz bei so langen Texten dann nur wieder auf der Tastatur einschlafen wird und ohnehin am Ende nicht mehr weiß, was am Anfang stand?

Ich bin mal so freundlich:

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild)


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