Ich sehe da kein unmittelbares Problem (Allgemeines Forum)

Fratz, Dienstag, 05.07.2011, 13:06 (vor 5390 Tagen) @ ICE-T-Fan

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine der gezeigten Personen beschwert, solange kann uns die Sache egal sein.


Warte ab bis die Bildersuche kommt (man also nach biometrischen Merkmalen suchen kann), dann kann sich eine Person auf dem Foto auf genau diesem Foto finden.

Bei einer Beschwerde kann man das Bild ja dann einfach entfernen und die Sache hat sich erledigt.


Nein, damit hat sich das nicht erledigt. Die Schadenersatzansprüche bestehen bereits jetzt.


Schadensersatz wofür?

Welcher Schaden soll denn für wen entstanden sein?

Ich kann keinen Schaden sehen.

Du willst keinen Schaden sehen, weil du dich im Recht fühlt. Noch mal aus Wikipedia zitiert:

"Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KunstUrhG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z. B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA-Liste, herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e. V."

Oder lies das:

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/696-recht-am-eige...

Aber du weißt es vermutlich sowieso besser.


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