Ich sehe da ein Problem (Allgemeines Forum)

ckx2, Sonntag, 03.07.2011, 11:53 (vor 5394 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von ckx2, Sonntag, 03.07.2011, 11:53

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;


Ohne den Spielverderber spielen zu wollen, die von euch zitierte Rechtsgrundlage ist hier nicht existent. Dazu gibt es ein unschönes Urteil vom LG Hanau 2008 (also relativ frisch) in der die selbe Problematik wie in dem zitierten Bild angesprochen wurde - nur war es dort ein Flugzeug, welches nur zum Teil, sprich nicht in seiner vollen Präsenz abgebildet wurde. Den Bahnhof als Relation zu nehmen hätte vor Gericht ebenfalls keinen Bestand, da dieser nach korrektem Rechtslagendeutsch nicht als Fotoinhaltspunkt erkennbar ist.

:(


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