"Strafgebühren" (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Sonntag, 20.02.2011, 15:46 (vor 5570 Tagen) @ Abi

Deshalb sollte hier eine Strafgebühr erhoben werden, wenn sich ein Fahrgast nicht an die Regeln hält und unberechtigt einen Comfort Platz in Anspruch nimmt. So ähnlich als wenn ein Fahrgast mit 2. Klasse Ticket in die 1. Klasse geht...

Es gibt keine "Strafgebühr" wenn man von der 2. in die 1. Klasse wechselt. Es ist nur der tarifliche Differenzbetrag zu bezahlen.

Was für eine "Strafe" soll berechnet werden, wenn jemand ohne bahn.comfort-Status auf einem bahn.comfort-Platz sitzt?

Dann könnte die DB AG ja gleich einen umfassenden Gebührenkatalog entwickeln auch für:

- Telefonieren im Ruhebereich
- Falschen Sitz eingenommen, der für anderen reserviert ist
- Notebook im Speisewagen benutzt
- Papierhandtücher in das Waschbecken geworfen
- Reisegruppe hat zu laut gesungen
- Koffer behindernd im Gang abgestellt
- Sitzplätze mit Kleidungsstücken belegt
- wenige Personen belegen ein Abteil unberechtigt "so breit", dass es für andere Reisende abschreckend wirkt

etc. pp. und dann fahren auf allen Zügen mehrere "Strafgebührenerfasser" mit, um diese Gebühren - im Zweifelsfall ohne zu zögern mit Hilfe der Bundespolizei - einzutreiben.

Also "im Ernst" halte ich das für absolut nicht durchsetzbar.


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