20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest? (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 04.07.2021, 15:57 (vor 1029 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 04.07.2021, 15:59

Begründung?
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html

Einziger möglicher Fallstrick wäre die Reservierungspflicht - die gab es bei Locomore, aber nicht bei Flixtrain.

Der Flixtrain ist laut DB-Auskunft reservierungspflichtig.
Dass EVO §8 Absatz 1 Nummer 1 nach EBA-Auffassung dann nicht anwendbar ist und man mit SPNV-Fahrschein keinen Anspruch auf Kostenersatz hat, erscheint plausibel.

Da stellt sich bei mir die Frage, wer diese Reservierungspflicht festlegt?
Für den Betreiber hat diese Eigenschaft hier nur Nachteile, denn ein spontan verkauftes Kurzstreckenticket bringt Flixtrain bei verfügbaren Kapazitäten vergleichsweise viel Geld, das im Anschluss nicht mal der Fahrgast aufbringen muss, weil es vom Verspätung verursachenden SPNV-EVU bezahlt würde.
Wenn sich nur die DB Fernverkehr AG an verspäteten SPNV-Kunden bereichern darf, stellt das einen Wettbewerbsnachteil dar.


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