Nur mit Nahverkehrsticket möglich... (Allgemeines Forum)

Giovanni, Freitag, 25.05.2018, 23:24 (vor 2155 Tagen) @ weichenknecht

Ich wäre ja der Meinung, dass folgende Regelung hier greift:

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof der Fahrkarte kann der Fahr­gast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Der Fahrgast muss eine eventuell erforderliche Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen.

Die Regel greift nur bei reinen Nahverkehrsfahrscheinen.
Bei Fernverkehrsfahrscheinen greifen die gesetzlichen Fahrgastrechte erst ab 60 Minuten (d.h. hier nicht). Zwischen 20 und 59 Minuten greifen nur die BB Bahn, die keine Nutzung anderer Anbieter vorsieht.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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