Ich sage: nochmal Nein. (Allgemeines Forum)

musicus, Samstag, 26.05.2018, 10:39 (vor 2165 Tagen) @ Berlin-Express

So wie sich die DB bisher geäußert hat

An welcher Stelle?

dürfen Züge die nicht in irgendeiner Form schon mit dem Ursprungsticket abgedeckt sind

also bei zuggebundenen Fahrscheinen außer im NV (außer dort, wo Zugbindung besteht) alle außer jener Leistung, an die man gebunden ist.

nur genutzt werden wie alternative Verkehrsmittel bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages o. ä..

Wenn‘s drum geht, Kunden zu vergrätzen, kann sogar die Telekom noch von der DB lernen.

Das ist mit Sparpreis-Aktion besonders lustig,

Was ist am Sparpreis-Aktion überhaupt lustig?

wenn man sich gemäß DB dann wohl 1 Woche z. B. in Tutzing im Hotel aufhalten darf, weil der ICE ausfällt und der nächste erst in einer Woche kommt.

Haha... naja, die brutale Inflexibilität bei Bahnens im Störungsfall ist noch immer die beste Autowerbung.


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