Ich sage: Nein. (Allgemeines Forum)

Frecciarossa, Freitag, 25.05.2018, 20:14 (vor 2135 Tagen) @ musicus

Ab einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof lt. Beförderungsvertrag von mindestens 60 Minuten sollte man aber auch den Flixzug nutzen können - wobei hier das Geld für die Fahkarte sicherlich zunächst vorzustrecken ist und im Nachgang vom "Servicecenter Fahrgastrechte" zurückerbeten werden kann.

Da die zuständige Aufsichtsbehörde anderer Meinung ist, wird man das Geld im besten Fall nach einem Gerichtsverfahren erhalten, Ausgang höchst ungewiss.


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