Wenns keine Bahncard waere? (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Freitag, 13.04.2018, 09:37 (vor 2205 Tagen) @ markw

Ich finde der Vergleich hinkt. Der Führerschein ist ein offizielles Dokument, was die Qualifikation zum führen eines Fahrzeugs belegt und die muss man u.a. nicht nur gegenüber offiziellen Stellen sondern z.B. auch bei einem Job oder beim Verleih eines Fahrzeugs belegen und diese können die Echtheit/Gültigkeit nicht prüfen.

Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung den Führerschein irgend jemand anderem vorzuzeigen als dem Polizisten in der Verkehrskontrolle in die du als Führer eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs geraten bist. Hinkt also genauso. Firmen verlangen ja auch nicht vor jeder Fahrt den Führerschein, sondern maximal in regelmäßigen Abständen. Kannst also Anfang Januar vorzeigen und dann den Lappen abgeben aber trotzdem weiter mit dem Dienstwagen fahren, denn bis du im April ihn wieder zeigen mußt ist er ja zurück aus der Kur. Und die Echtheit können sie selbst bei vorliegen wohl nicht prüfen.
Wer das ganze umgehen will kann seinen Führerschein ja außerdem jederzeit "verlieren". Dann bleibt einer zum Abgeben.

Die Bahncard Flex belegt nur die Berechtigung zur Nutzung eines Rabatts und ist so ein bisschen auch ein Lockangebot wie es die Probebahncards sind. Wenn es tatsächlich Pflicht wäre die Dinge nach dem Ungültigwerden zurückzugeben, dann ist das kundenunfreundlich und schlecht organisiert seitens der Bahn.

Wieso das? Und davon ab: warum soll man zu kunden freundlich sein die einem mitteilen das sie nicht vorhaben Kunde zu bleiben? Die Probebahncards sind da eigentlich viel kundenunfreundlicher, denn das die in ein Abo übergehen ist den meisten noch viel weniger klar.

Sanktionen werden nicht angedroht und wenn es die gäbe, würde ich vermuten das ganze wäre im Juristendeutsch eine überraschende Klausel und damit unwirksam.

Sanktionen müssen auch nicht zwangsläufig angedroht werden, es kann einfach der angefallene Schaden berechnet werden. Und den berechnet die Bahn einfach in Form der Bahncardgebühren, es sei denn du kannst nachweisen das der Schaden geringer war. Eine überraschende Klausel sehe ich hier nicht, als überraschende Klausel wurden nichtmals die SIM-Karten-Gebühren angesehen meines Wissens, sondern nur als überhöht. Und für deren Existenz gibt es keinerlei Berechtigung, da sie weder mißbrauchbar sind, noch wiederverwertbar.


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